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EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie 2009

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Gebäudeenergieeffizienz: EU-Richtliniennovelle im Rahmen des jüngsten Energiepakets

Am 13. November hat die EU-Kommission ein Maßnahmenbündel zur Förderung der Energieversorgungssicherheit sowie zur Unterstützung der Vorschläge des im Januar dieses Jahres präsentierten Energie- und Klimapakets der EU vorgelegt (vgl. Brüssel Aktuell 2/2008). Aus kommunaler Sicht besonders interessant ist der im Zuge dieses neuen Energiepakets mit vorgelegte Vorschlag für eine Novellierung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (vgl. zuletzt Brüssel Aktuell 14/2008). Das neue Paket stellt eine Überprüfung der Energiestrategie in der EU dar und gliedert sich in zwei wesentliche Teile: Zum einen werden eine Bestandsaufnahme und Vorschläge zur Energieversorgungssicherheit gemacht sowie Maßnahmen zur „Energiesolidarität“ der Mitgliedstaaten untereinander vorgeschlagen. In diesen Bereich fallen z. B. ein Grünbuch über ein gesamteuropäisches Energieversorgungsnetz, ein Richtlinienvorschlag über die Mindestbevorratung von Öl in den Mitgliedstaaten sowie Mitteilungen zur sog. Off-shore-Windenergie und der Kernkraftnutzung. Im zweiten Teil des Energiepakets geht es um die Energieeffizienz – insbesondere vor dem Hintergrund des EU-Ziels, 20 % Energie bis zum Jahr 2020 einzusparen. Neben einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Förderung kraftstoffeffizienter Reifen, einer Mitteilung zur Kraft-Wärme-Kopplung sowie einem Vorschlag zur Überarbeitung der sog. Etikettierungsrichtlinie ist aus kommunaler Sicht ein Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2002 relevant. Eckpunkte zur Gebäudeenergieeffizienz / Öffentliche Körperschaften sollen als Vorbild dienen Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden basiert auf dem EU-Aktionsplan zur Energieeffizienz aus dem Jahr 2006 (vgl. Brüssel Aktuell 27/2006). Nach Vorstellung der Kommission sind nach den neuen Art. 3 bis 5 der Richtlinie Minimumstandards bei der Gebäudeenergieeffizienz nach einem Benchmarksystem einzuführen. Die konkreten Energieleistungsanforderungen sollen sich dabei nach wie vor aus der nationalen bzw. regionalen Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten ergeben. Die bislang geltende Schwelle für den Anwendungsbereich der Richtlinie von 1.000 m² pro Gebäude schlägt die EU-Kommission vor, zu streichen (Art. 6 und 7). Zudem sollen die Mitgliedstaaten Pläne zur Steigerung der Anzahl von Niedrigenergie- bzw. Passivhäusern ausarbeiten. Hier soll der öffentliche Sektor mit seinem Gebäudebestand einmal mehr als „Vorbild“ vorangehen (Art. 9). Änderungen sollen sich auch beim sog. Energieeffizienzausweis nach Art. 10 ff. ergeben: Der Ausweis soll künftig in alle Verkaufs- und Vermietungsanzeigen mit aufgenommen werden sowie Teil der Kauf- und Mietunterlagen sein. Zeitplan Der Vorschlag der EU-Kommission ist von EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten gemeinsam zu verabschieden. Aufgrund der Vordringlichkeit des Politikbereichs „Umwelt und Energie“ dürfte damit durchaus noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 zu rechnen sein. Was die Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten angeht, hat die Kommission bereits ein festes Zieldatum in ihren Vorschlag hineingeschrieben: den 31. Januar 2012. Allerdings wird für Gebäude, die von öffentlichen Körperschaften genutzt werden, in Art. 23 des Vorschlags eine Umsetzung von Kernmaßnahmen bereits zum 31. Dezember 2010 gefordert. Nähere Informationen zum Energiepaket vom 13. November 2008 Alle Informationen rund um das neue Energiepaket finden sich im Internet (teilweise auf Deutsch) unter ec.europa.eu/energy/strategies/2008/2008_11_ser2_en.htm. Der Richtlinienvorschlag zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist derzeit in der der noch lese-unfreundlichen Entwurfsfassung - zudem auf Englisch - unter ec.europa.eu/energy/strategies/2008/doc/2008_11_ser2/buildings_directive_proposal.pdf verfügbar. Er sollte allerdings in Kürze auf Deutsch unter dieser Adresse abrufbar sein: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do. Zur Unterstützung der Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in den Mitgliedstaaten bietet die EU-Kommission einen Service unter www.buildingsplatform.eu/cms/index.php (größtenteils auf Englisch) an. (Kl)
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