Blower-Door

Grafische Darstellung von möglichen Undichtigkeitsstellen

Luftdichtheit von Gebäudehüllen

Die Anforderungen an den Wärmeschutz eines Gebäudes verschärfen sich auf Grund  weltweit steigender Energiekosten und enorm anwachsender Umwelt-Probleme in starkem Maße. Zahlreiche Normen und Verordnungen (z. B. die Energieeinsparverordnung) tragen diesem Umstand Rechnung. In diesem Zusammenhang ist auch der Luftdichtheit von Gebäudehüllen eine Schlüsselrolle zuzuordnen. Die luftdichte Ausbildung der wärmetauschenden Gebäudehülle ist seit 1998 allgemein anerkannte Regel der Bautechnik. Das hat zur Folge, dass jeder Bauherr einer Neubau- oder Sanierungsmaßnahme (im Notfall auch ohne explizite Ausschreibung im LV bzw. ohne ausdrückliche Vertragsposition) Anspruch auf eine hinreichend (dauerhaft) luftdichte Gebäudehülle hat. Eine nicht luftdichte Gebäudehülle stellt einen wesentlichen Baumangel dar. Neuralgische Punkte für eine dauerhaft funktionierende Luftdichtheitsebene der wärmetauschenden Gebäudehülle sind Anschlüsse und Durchdringungen.


Die durchgängig anzuordnende Luftdichtigkeitsschicht umfasst alle Flächen, die an Außenluft bzw. nicht beheizte Räume angrenzen. Diese Flächen müssen einen luftdichten Anschluss an die benachbarten Bauteile erhalten z. B. durch geeignete Folien, Klebebänder usw.


Für die energetische Begrenzung von ungewollten Wärmeverlusten durch ungewollten Luftaustausch durch die Gebäudehülle enthält die DIN 4108, Teil 7 Grenzwerte für die so genannte Luftwechselrate (kompletter Luftaustausch je h):

- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und

- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 

Die Feststellung der tatsächlichen Luftwechselrate erfolgt durch Messungen am Bau bei einer bewerteten Druckdifferenz (zwischen Innen- und Außendruck des Gebäudes) von 50 Pa. Zumindest im Neubau sollte eine solche Messung Bestandteil eines Bauvertrages sein und bei der Bauabnahme per Protokoll nachgewiesen werden. Die Überprüfung der Ausführungen ist bei anderen Gewerken wie z.B. Heizungs- und Sanitärinstallation bereits anerkannte Regel der Technik.
Es ist schwer vorstellbar, dass ein Sanitär-/Heizungsinstallateur Rohrverbindungen von Wasser- oder Gasleitungen nicht auf Dichtheit prüft, bevor diese in Nutzung gehen.

Die Erfahrung lehrt, dass es ohne Überprüfung zu erheblichen Schäden kommen kann, da diese Verbindungen z.T. nach dem Einputzen weder eingesehen noch zugänglich sind.
Sanierungskosten von Bauschäden, die durch eine mangelhafte Luftdichtung hervorgerufen werden, liegen im Regelfall um den Faktor 10 bis 100 über den Erstellungskosten des Bauteils. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Qualität der Ausführungen zu überprüfen und zu protokolieren (Übergabe bei Bauabnahme).
Verdeckte Mängel können damit weitgehend ausgeschlossen werden. Die Gesundheit der Hausbewohner wird nicht durch Schimmelbildung gefährdet und auch die statische Tragfähigkeit des Gebäudes erfährt keine Schädigung.
Die Überprüfung der Luftdichtigkeit nach dem Differenzdruckverfahren wird durch die Erstellung von 2 Messreihen (Überdruck und Unterdruck), deren mittleren Volumenströme bei 50 Pa gemittelt und durch das beheizte Gebäudevolumen dividiert werden (Ergebnis ist die Luftwechselrate bei 50 Pa).
Dazu wird ein Ventilator in eine Außentür oder ein Fenster eingebaut, der den definierten Messdruck erzeugt. Dies kann selbst im bewohnten Zustand des Objektes problemlos stattfinden.

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